8 Punkte – Führerschein weg: Was jetzt zu tun ist

7 min Lesezeit

Bei 8 Punkten im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg wird die Fahrerlaubnis automatisch entzogen – ohne Ermessensspielraum der Behörde. Der Entzug erfolgt auf Grundlage von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 StVG. Für die Wiedererteilung müssen Sie in der Regel eine MPU bestehen, mindestens 6 Monate warten und einen neuen Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. Die Gesamtkosten für MPU, Vorbereitung und Neuerteilung liegen zwischen 1.500 und 4.000 Euro.

Hier erfahren Sie, was nach dem Entzug passiert, wie sich 4, 6 und 8 Punkte unterscheiden und welche Schritte zurück zum Führerschein führen.


Was passiert bei 8 Punkten genau?

Der Entzugsbescheid

Sobald Ihr Punktekonto 8 Punkte erreicht, stellt die Fahrerlaubnisbehörde einen Entzugsbescheid aus. Er enthält:

  • Die Feststellung, dass Ihre Fahrerlaubnis entzogen wird
  • Die Aufforderung, den Führerschein innerhalb einer Frist (in der Regel 5 bis 10 Tage) bei der Behörde abzugeben
  • Hinweise zum weiteren Verfahren (Sperrfrist, Wiedererteilung)

Der Entzug erfolgt automatisch – die Behörde hat keinen Ermessensspielraum. 8 Punkte bedeuten: Führerschein weg.

Fahrverbot vs. Fahrerlaubnisentzug

Der Entzug bei 8 Punkten ist kein Fahrverbot. Der Unterschied:

  • Fahrverbot: Zeitlich begrenzt (1–3 Monate). Der Führerschein wird vorübergehend eingezogen, nach Ablauf erhalten Sie ihn automatisch zurück.
  • Fahrerlaubnisentzug: Unbefristet. Die Fahrerlaubnis erlischt. Sie müssen sie komplett neu beantragen – inklusive Antrag, ggf. MPU, Sehtest und Gebühren.

Was passiert, wenn Sie trotzdem fahren?

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat nach § 21 StVG. Es drohen:

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr
  • Verlängerung der Sperrfrist
  • Zusätzliche Punkte
  • Gefährdung der späteren Wiedererteilung – der Gutachter wird das als schwerwiegendes Zeichen fehlender Einsicht werten

Wie funktioniert das Stufensystem: 4, 6 und 8 Punkte?

Seit der Reform 2014 arbeitet das Fahreignungsregister mit einem dreistufigen Warnsystem (Quelle: § 4 StVG).

Stufe 1: 4 bis 5 Punkte – Ermahnung

  • Sie erhalten eine schriftliche Ermahnung der Fahrerlaubnisbehörde
  • Die Behörde informiert Sie über Ihren aktuellen Punktestand
  • Hinweis auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (1 Punkt Abzug, nur möglich bis max. 5 Punkte)
  • Keine weiteren Konsequenzen – nur eine Warnung

Stufe 2: 6 bis 7 Punkte – Verwarnung

  • Sie erhalten eine schriftliche Verwarnung
  • Erneuter Hinweis auf Fahreignungsseminar (aber: Punkteabbau ist ab 6 Punkten nicht mehr möglich)
  • Die Verwarnung ist die letzte Warnung vor dem Entzug

Stufe 3: 8 Punkte – Entzug

  • Die Fahrerlaubnis wird entzogen
  • Führerschein muss abgegeben werden
  • Wiedererteilung erst nach Ablauf der Sperrfrist und in der Regel nach bestandener MPU

Warum funktioniert das Warnsystem oft nicht?

Viele Betroffene haben die Ermahnung und Verwarnung schlicht ignoriert. Warum?

  • Zeitverzug: Zwischen Verstoß und Eintragung vergehen oft Wochen oder Monate. Die Ermahnung kommt, wenn bereits weitere Verstöße begangen wurden.
  • Abstrakte Warnung: Ein Brief von der Behörde fühlt sich weniger real an als ein sofortiges Fahrverbot.
  • Selbstüberschätzung: „Bei mir wird es schon nicht so weit kommen."

Genau diese Haltung hinterfragt der Gutachter bei der MPU: Warum haben Sie trotz zweier offizieller Warnungen weitergemacht?


Wie lange müssen Sie warten?

Sperrfrist: Mindestens 6 Monate

Nach dem Entzug können Sie die Fahrerlaubnis frühestens nach 6 Monaten neu beantragen (§ 4 Abs. 3 Satz 1 StVG). Diese Frist läuft ab dem Tag des Entzugsbescheids.

Kann die Sperrfrist länger sein?

Ja, in bestimmten Fällen:

  • Wenn zusätzlich ein Strafverfahren läuft (z. B. wegen Unfallflucht, Nötigung im Straßenverkehr), kann das Gericht eine eigene Sperrfrist festlegen
  • Wenn der Entzug mit einem Alkohol- oder Drogendelikt zusammenfällt, gelten die jeweiligen Sperrfristen (oft 12 Monate und mehr)
  • In seltenen Fällen kann die Behörde eine längere Wartezeit anordnen

Können Punkte während der Sperrfrist verfallen?

Ja, die Tilgungsfristen laufen weiter:

  • 1-Punkt-Verstöße (Ordnungswidrigkeiten): Tilgung nach 2,5 Jahren
  • 2-Punkte-Verstöße (schwere Ordnungswidrigkeiten): Tilgung nach 5 Jahren
  • 3-Punkte-Verstöße (Straftaten): Tilgung nach 10 Jahren

Aber: Die Tilgung ändert nichts am Entzug. Auch wenn während der Wartezeit Punkte getilgt werden, müssen Sie die MPU trotzdem absolvieren. Die getilgten Punkte werden im Gutachtergespräch allerdings nicht mehr thematisiert.


Schritte zurück zum Führerschein

Schritt 1: Sperrfrist abwarten und nutzen

Sechs Monate Wartezeit sind keine verlorene Zeit – nutzen Sie sie:

  • Punkteauszug besorgen: Beantragen Sie beim KBA eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister.
  • Verstöße analysieren: Gehen Sie jeden Verstoß einzeln durch (Was, wann, warum).
  • Muster erkennen: Welche Art von Verstößen? Welche Situationen? Welche Motivation?
  • Vorbereitung beginnen: Starten Sie mit der verkehrspsychologischen Beratung.

Schritt 2: Antrag auf Wiedererteilung stellen

Nach Ablauf der Sperrfrist stellen Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde den Antrag auf Wiedererteilung. Dafür benötigen Sie:

  • Antragsformular (bei der Behörde oder online)
  • Biometrisches Passfoto
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über Erste-Hilfe-Kurs (falls der alte Nachweis nicht mehr vorliegt – die Anforderungen variieren)
  • Gegebenenfalls: MPU-Gutachten (falls bereits vorhanden)

Schritt 3: MPU-Anordnung erhalten

Die Behörde prüft den Antrag und ordnet in aller Regel eine MPU an. Sie werden schriftlich aufgefordert, ein Gutachten einer akkreditierten Begutachtungsstelle vorzulegen.

Schritt 4: Begutachtungsstelle wählen und Termin buchen

Sie wählen die Begutachtungsstelle selbst. Anerkannte Stellen sind u. a. TÜV, DEKRA, AVUS, IBBK, pima. Die Wartezeit für einen Termin beträgt je nach Stelle und Region 2 bis 8 Wochen.

Schritt 5: MPU absolvieren

Die MPU besteht aus:

  1. Medizinische Untersuchung: Allgemeiner Gesundheitscheck (bei reiner Punkte-MPU ohne Alkohol/Drogen-Laborwerte)
  2. Leistungsdiagnostik: Reaktionstest, Konzentration, visuelle Orientierung
  3. Psychologisches Gespräch: Das Kernstück – Regelbewusstsein, Einstellungsänderung, Prognose

Dauer: Ca. 2 bis 3 Stunden.

Typische Fragen: MPU Gutachter Fragen Punkte.

Schritt 6: Gutachten einreichen

Bei positivem Gutachten reichen Sie es bei der Fahrerlaubnisbehörde ein. Die Behörde erteilt die Fahrerlaubnis neu. Bearbeitungsdauer: 2 bis 4 Wochen.

Schritt 7: Neuen Führerschein abholen

Sie erhalten einen neuen Führerschein (Kartenführerschein). Die bisherigen Fahrerlaubnisklassen bleiben in der Regel erhalten – Sie müssen keine neue Fahrprüfung ablegen (Ausnahme: Die Behörde ordnet in seltenen Fällen eine Fahrprobe an).


Sonderfall: 8 Punkte mit Alkohol- oder Drogendelikt

Wenn unter Ihren Punkten auch ein Alkohol- oder Drogendelikt ist, wird die MPU auf beide Fragestellungen ausgeweitet:

  • Punkte + Alkohol: MPU mit Punkte- und Alkoholfragestellung. Abstinenznachweise können erforderlich sein.
  • Punkte + Drogen: MPU mit Punkte- und Drogenfragestellung. Abstinenznachweise sind fast immer erforderlich.

Die Anforderungen addieren sich: Sie müssen Regelbewusstsein und Abstinenz bzw. Einsicht in die Suchtproblematik nachweisen. Kosten und Vorbereitungszeit steigen entsprechend.

Detaillierte Informationen: MPU wegen Alkohol und MPU wegen Drogen.


Was kostet die Wiedererteilung nach 8 Punkten?

Position Kosten (ca.)
MPU-Gebühr (Punkte-Fragestellung) 350–550 €
Verkehrspsychologische Beratung 500–2.500 €
Verwaltungsgebühr Wiedererteilung 40–80 €
Sehtest 10–40 €
Passbilder 10–15 €
Erste-Hilfe-Kurs (falls nötig) 30–50 €
Gesamt ca. 1.500–4.000 €

Bei kombinierten Fragestellungen (Punkte + Alkohol/Drogen) liegen die Kosten höher: 2.500 bis 6.000 Euro.


Kann man den Führerscheinentzug anfechten?

Widerspruch gegen den Entzugsbescheid

Sie können innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Erfolgschancen bestehen, wenn:

  • Verfahrensfehler: Die Behörde hat die Ermahnung (bei 4 Punkten) oder Verwarnung (bei 6 Punkten) nicht ordnungsgemäß zugestellt. Das kann den Entzug angreifbar machen.
  • Punkteberechnung fehlerhaft: Punkte wurden zu Unrecht eingetragen oder nicht getilgt.
  • Zustellung fehlerhaft: Der Entzugsbescheid wurde nicht korrekt zugestellt.

Wann lohnt sich ein Anwalt?

Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann prüfen, ob:

  • Alle Punkte korrekt eingetragen sind
  • Die Stufenmitteilungen (Ermahnung, Verwarnung) ordnungsgemäß zugestellt wurden
  • Die Tilgungsfristen korrekt berechnet wurden

In einigen Fällen gelingt es, den Entzug aufzuheben oder hinauszuzögern – das bleibt aber die Ausnahme.


Häufige Fragen

Muss man bei 8 Punkten immer eine MPU machen?
In der Regel ja. Die Behörde ordnet die MPU bei 8 Punkten fast immer an. In seltenen Ausnahmefällen – z. B. wenn zwischen Entzug und Neuantrag mehrere Jahre vergangen sind und alle Punkte getilgt sind – kann die Behörde auf die MPU verzichten. Das ist aber die absolute Ausnahme. (Quelle: § 11 Abs. 3 Nr. 4 FeV)

Kann ich meinen Punktestand online abfragen?
Ja. Beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) können Sie online eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister beantragen: kba.de. Sie benötigen einen Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion oder können die Auskunft postalisch anfordern.

Startet das Punktekonto nach dem Entzug bei 0?
Ja. Nach dem Entzug und der Neuerteilung der Fahrerlaubnis beginnen Sie mit 0 Punkten. Allerdings: Wenn vor dem Entzug begangene Verstöße noch nicht eingetragen waren (z. B. laufende Bußgeldverfahren), können diese nachträglich eingetragen werden.

Muss ich den Führerschein komplett neu machen (Fahrschule, Prüfung)?
In der Regel nein. Eine neue Fahrprüfung ist bei Punkte-Entzug nicht erforderlich. Sie beantragen die Wiedererteilung, machen die MPU und erhalten den Führerschein mit den bisherigen Klassen. Nur in seltenen Ausnahmefällen (z. B. bei sehr langer Pause oder wenn die Behörde Zweifel an der Fahrkompetenz hat) wird eine Fahrprobe angeordnet.

Was passiert, wenn ich nach der Wiedererteilung wieder Punkte sammle?
Das Stufensystem beginnt von vorne: Ermahnung bei 4, Verwarnung bei 6, Entzug bei 8 Punkten. Aber: Die Behörde wird bei einem erneuten Entzug noch strenger prüfen – und die Wiedererteilung wird schwieriger. MPU wegen Punkten.

MB

Team MPU-Base

Die Redaktion von MPU-Base erstellt Inhalte auf Basis aktueller Gesetzgebung, verkehrspsychologischer Fachliteratur und der Begutachtungsleitlinien für Fahreignung (BASt).

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