MPU wegen Cannabis 2026 – Aktuelle Rechtslage nach dem CanG
Seit der Cannabis-Teillegalisierung durch das Cannabisgesetz (CanG) und der Anpassung des Straßenverkehrsgesetzes gilt für THC im Straßenverkehr ein Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum (§ 24a StVG). Besitz und Konsum sind für Erwachsene unter bestimmten Bedingungen legal. Fahren unter THC-Einfluss oberhalb dieses Grenzwerts bleibt eine Ordnungswidrigkeit und kann zur MPU-Anordnung führen. Für laufende und neue Verfahren hat sich einiges geändert, doch die Grundanforderung bleibt: Trennungsvermögen zwischen Konsum und Fahren.
Hier erfahren Sie, wie die aktuelle Rechtslage aussieht, welche Auswirkungen sie auf MPU-Verfahren hat und was Sie 2026 konkret wissen müssen.
Was hat sich durch das Cannabisgesetz (CanG) geändert?
Das Cannabisgesetz trat am 1. April 2024 in Kraft. Es regelt den legalen Umgang mit Cannabis für Erwachsene in Deutschland. Die straßenverkehrsrechtlichen Konsequenzen wurden durch eine Anpassung des StVG umgesetzt.
Was seit dem CanG legal ist
- Besitz: Erwachsene dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum und bis zu 50 Gramm zu Hause besitzen.
- Eigenanbau: Bis zu drei Cannabispflanzen pro Person im privaten Raum.
- Anbauvereinigungen: Mitgliedschaft in Cannabis-Anbauvereinigungen zum gemeinschaftlichen Anbau und zur Abgabe an Mitglieder.
- Konsum: Der Konsum von Cannabis ist grundsätzlich legal (mit Einschränkungen, z. B. nicht in der Nähe von Schulen).
Was weiterhin verboten ist
- Fahren unter THC-Einfluss oberhalb des Grenzwerts: 3,5 ng/ml THC im Blutserum.
- Cannabis und Alkohol kombiniert im Straßenverkehr: Absolutes Verbot, unabhängig von Mengen.
- Konsum durch Minderjährige: Für unter 18-Jährige bleibt Cannabis vollständig illegal.
- Abgabe an Minderjährige: Strafbar.
- Handel außerhalb der legalen Strukturen: Weiterhin Verstoß gegen das BtMG.
Welcher THC-Grenzwert gilt 2026 im Straßenverkehr?
Der Grenzwert: 3,5 ng/ml
Mit der Änderung des § 24a StVG wurde ein THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum eingeführt. Er ersetzt den früheren Grenzwert von 1,0 ng/ml.
Was bedeutet der neue Grenzwert konkret?
- Unter 3,5 ng/ml: Keine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG. Aber: Bei Ausfallerscheinungen kann trotzdem eine Strafanzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) oder fahrlässiger Trunkenheit (§ 316 StGB) erfolgen.
- Ab 3,5 ng/ml: Ordnungswidrigkeit. 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot beim ersten Verstoß. Bei Wiederholung: steigende Sanktionen.
- Kombination mit Alkohol: Nulltoleranz. Wer Cannabis konsumiert hat und gleichzeitig Alkohol im Blut hat (ab 0,0 Promille), begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG – unabhängig vom THC-Wert.
Warum 3,5 ng/ml?
Eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) empfahl diesen Wert. Er orientiert sich an der 0,5-Promille-Grenze bei Alkohol: Ab 3,5 ng/ml THC im Blutserum ist eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit wissenschaftlich plausibel – vergleichbar mit einer BAK von 0,5 Promille (Quelle: Empfehlung der Expertengruppe, BMDV 2024).
Wie lange ist THC nach dem Konsum nachweisbar?
Die Dauer hängt vom Konsumverhalten ab:
- Einmaliger Konsum: THC fällt im Blutserum in der Regel innerhalb von 6 bis 12 Stunden unter 3,5 ng/ml
- Gelegentlicher Konsum: THC kann 12 bis 24 Stunden über dem Grenzwert liegen
- Regelmäßiger Konsum: THC-Werte können auch Tage nach dem letzten Konsum über 3,5 ng/ml liegen, weil sich THC im Fettgewebe anreichert und langsam freigesetzt wird
Regelmäßige Konsumenten können also auch ohne akuten Konsum über dem Grenzwert liegen. Ein pauschaler Abstand von „X Stunden nach dem letzten Konsum" ist nicht zuverlässig.
Wann wird trotz Legalisierung eine Cannabis-MPU angeordnet?
Dass Besitz und Konsum legal sind, ändert an der MPU-Anordnung nichts. Bestehen Zweifel an der Fahreignung, kann die Behörde weiterhin eine MPU verlangen.
Typische Anlässe für eine Cannabis-MPU 2026
1. Fahrt mit THC über 3,5 ng/ml
Der häufigste Anlass. Wer über dem Grenzwert fährt, zeigt mangelndes Trennungsvermögen – und genau das prüft die MPU.
2. Wiederholte Verstöße
Beim zweiten Verstoß verschärfen sich die Sanktionen. Die Behörde wird zunehmend eine MPU anordnen.
3. Kombination Cannabis und Alkohol
Wer unter dem kombinierten Einfluss fährt, zeigt ein besonders riskantes Verhalten. MPU-Anordnung ist hier wahrscheinlich.
4. Auffälligkeiten bei der polizeilichen Kontrolle
Auch unter 3,5 ng/ml kann die Behörde eine MPU anordnen, wenn bei der Kontrolle deutliche Ausfallerscheinungen festgestellt wurden.
5. Hohe THC-Werte
Sehr hohe Werte (z. B. über 10 ng/ml) deuten auf intensiven oder unmittelbar zurückliegenden Konsum hin – und damit auf mangelndes Trennungsvermögen.
6. Bekanntwerden regelmäßigen Konsums ohne Verkehrsbezug
In seltenen Fällen kann die Behörde auch ohne Verkehrsdelikt eine MPU anordnen, wenn ihr regelmäßiger Cannabiskonsum bekannt wird (z. B. durch Polizeibericht bei Personenkontrolle). Die Rechtsgrundlage hierfür ist § 14 FeV.
Was bedeutet „Trennungsvermögen" bei Cannabis?
Trennungsvermögen ist der zentrale Begriff bei der Cannabis-MPU. Gemeint ist: Sie können Cannabiskonsum und das Führen eines Kraftfahrzeugs zuverlässig voneinander trennen.
Was der Gutachter unter Trennungsvermögen versteht
- Sie konsumieren nicht vor oder während des Fahrens
- Sie fahren erst, wenn die Wirkung vollständig abgeklungen ist und der THC-Wert unter dem Grenzwert liegt
- Sie haben ein verlässliches System, um diese Trennung sicherzustellen (z. B. feste Zeitregeln, kein Konsum, wenn am nächsten Tag früh gefahren werden muss)
- Sie erkennen die Risiken einer Fahrt unter Resteinfluss
Trennungsvermögen als Alternative zur Abstinenz?
Die entscheidende Frage nach der Legalisierung. Theoretisch kann der Gutachter bei nachgewiesenem Trennungsvermögen auf vollständige Cannabis-Abstinenz verzichten – der Konsum ist schließlich legal. In der Praxis sieht es 2026 so aus:
- Bei einmaligem Verstoß mit geringem THC-Wert: Manche Gutachter akzeptieren ein überzeugendes Trennungskonzept ohne vollständige Abstinenz. Die Praxis ist hier noch uneinheitlich.
- Bei wiederholten Verstößen: Trennungsvermögen war offensichtlich nicht gegeben. Abstinenz wird erwartet.
- Bei hohen THC-Werten: Abstinenz ist in der Regel Voraussetzung, da hohe Werte auf einen Konsum hindeuten, der zuverlässige Trennung erschwert.
- Bei zusätzlichem Konsum harter Drogen: Abstinenz von allen Substanzen wird erwartet.
Empfehlung: Klären Sie vor Beginn Ihrer Vorbereitung mit der Begutachtungsstelle oder einem Verkehrspsychologen, ob in Ihrem Fall ein Trennungskonzept ausreicht oder Abstinenz erforderlich ist. Im Zweifel ist Abstinenz der sicherere Weg.
Was hat sich gegenüber 2024 und 2025 geändert?
Änderungen durch das CanG (April 2024)
- Cannabis wird aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) herausgelöst
- Besitz und Konsum für Erwachsene unter Auflagen legalisiert
- Eigenanbau und Anbauvereinigungen erlaubt
Änderungen im Straßenverkehrsrecht (2024)
- Neuer THC-Grenzwert: 3,5 ng/ml statt 1,0 ng/ml
- Absolutes Verbot der Kombination Cannabis + Alkohol am Steuer
- Bußgeldkatalog für THC-Verstoß: 500 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot (Erstverstoß)
Entwicklungen 2025 und 2026
- Rechtsprechung: Erste Gerichtsurteile zur Anwendung des neuen Grenzwerts. Die Gerichte bestätigen grundsätzlich den 3,5-ng/ml-Grenzwert.
- MPU-Praxis: Die Begutachtungsleitlinien werden schrittweise an die neue Rechtslage angepasst. Die BASt hat Empfehlungen zur Berücksichtigung der Legalisierung veröffentlicht.
- Trennungsvermögen: Erste Gutachter akzeptieren bei geeigneten Fällen ein Trennungskonzept ohne vollständige Cannabis-Abstinenz – aber die Praxis ist noch nicht einheitlich.
- Fahrerlaubnisbehörden: Die Behörden passen ihre Anordnungspraxis an. MPU-Anordnungen wegen bloßen Cannabis-Besitzes ohne Verkehrsbezug werden seltener.
Was bedeutet das für laufende MPU-Verfahren?
Altfälle: Verfahren vor dem CanG
Wenn Ihr Verfahren vor dem 1. April 2024 eingeleitet wurde und auf dem alten Grenzwert (1,0 ng/ml) basiert:
- Grundsatz: Das mildere Recht gilt (§ 4 Abs. 3 OWiG). Wenn Ihr THC-Wert unter 3,5 ng/ml lag, entfällt die Grundlage für die Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG.
- MPU-Anordnung: Wenn die MPU ausschließlich wegen eines THC-Werts zwischen 1,0 und 3,5 ng/ml angeordnet wurde, können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde die Aufhebung der Anordnung beantragen. Die Erfolgsaussichten sind gut, hängen aber vom Einzelfall und der Behörde ab.
- Laufende Abstinenznachweise: Wenn Sie bereits Abstinenznachweise erbringen, klären Sie mit einem Anwalt oder Verkehrspsychologen, ob diese noch erforderlich sind.
- Bereits bestandene MPU: Ein positives Gutachten bleibt gültig. Sie müssen die MPU nicht wiederholen.
- Negatives Gutachten: Ein negatives Gutachten wegen mangelndem Trennungsvermögen bleibt relevant – auch wenn der damalige Grenzwert niedriger war. Der Gutachter hat die Fahreignung bewertet, nicht den Grenzwert.
Neue Verfahren ab 2024/2025/2026
Neue MPU-Anordnungen basieren auf dem Grenzwert von 3,5 ng/ml. Die Anforderungen an Trennungsvermögen bzw. Abstinenz richten sich nach der aktuellen Praxis der Begutachtungsstellen.
Wie bereiten Sie sich auf die Cannabis-MPU 2026 vor?
Schritt 1: Rechtliche Situation klären
- Welcher THC-Wert wurde gemessen?
- Basiert die MPU-Anordnung auf dem alten oder neuen Grenzwert?
- Gibt es Anhaltspunkte, die MPU-Anordnung anzufechten?
- Konsultieren Sie im Zweifel einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Schritt 2: Abstinenz oder Trennungskonzept?
Klären Sie mit der Begutachtungsstelle oder einem Verkehrspsychologen:
- Wird in Ihrem Fall Abstinenz erwartet?
- Kann ein Trennungskonzept ausreichen?
- Welche Abstinenzdauer wird gefordert?
Schritt 3: Abstinenznachweise (falls erforderlich)
Bei geforderten Abstinenznachweisen gelten dieselben Regeln wie bisher:
- CTU-akkreditiertes Labor
- Urinscreenings oder Haaranalysen
- 6 bis 12 Monate Nachweisdauer
Mehr dazu: MPU Abstinenznachweis und MPU Haaranalyse.
Schritt 4: Vorbereitung auf das Gutachtergespräch
Inhaltlich ändert sich durch die Legalisierung nur teilweise etwas. Der Gutachter prüft weiterhin:
- Konsumgeschichte und Konsummotive
- Einsicht in die Risiken des Fahrens unter THC-Einfluss
- Konkrete Verhaltensänderung
- Trennungsvermögen oder Abstinenz (je nach Fall)
- Rückfallprävention
Was sich ändert: Den Konsum als grundsätzlich verwerflich darzustellen, ist nicht mehr nötig. Der Fokus liegt auf Ihrem Verhalten im Straßenverkehr, nicht auf dem Konsum an sich.
Unsere MPU Online-Vorbereitung berücksichtigt die aktuelle Rechtslage.
Häufige Fragen
Brauche ich 2026 noch eine MPU wegen Cannabis?
Ja, wenn Sie mit einem THC-Wert über 3,5 ng/ml am Steuer erwischt wurden oder die Behörde aus anderen Gründen Zweifel an Ihrer Fahreignung hat. Die Legalisierung betrifft Besitz und Konsum – nicht das Fahren unter Einfluss.
Mein Verfahren basiert auf dem alten Grenzwert (1,0 ng/ml). Kann ich die MPU anfechten?
Möglicherweise. Wenn Ihr THC-Wert zwischen 1,0 und 3,5 ng/ml lag und keine weiteren Auffälligkeiten vorliegen, kann das mildere Recht zur Anwendung kommen. Lassen Sie Ihren Fall von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen.
Muss ich bei der Cannabis-MPU jetzt noch abstinent sein?
In den meisten Fällen ja. Die Praxis entwickelt sich zwar in Richtung Trennungskonzepte, aber Abstinenz bleibt der Standard, insbesondere bei wiederholten Verstößen, hohen THC-Werten oder zusätzlichen Auffälligkeiten. Klären Sie Ihren individuellen Fall mit einem Verkehrspsychologen.
Was passiert, wenn ich Cannabis und Alkohol kombiniert habe?
Das ist seit der Gesetzesänderung eine eigene Ordnungswidrigkeit – unabhängig von den Mengen. Die MPU-Anordnung ist in diesem Fall wahrscheinlich, und die Anforderungen sind strenger als bei reinem Cannabis-Konsum. In der Regel wird Abstinenz von beiden Substanzen erwartet.
Wie hoch sind die Kosten für eine Cannabis-MPU 2026?
Die Kosten setzen sich zusammen aus MPU-Gebühr (550–750 Euro), Abstinenznachweis (300–900 Euro je nach Methode und Dauer), Vorbereitung (500–2.500 Euro) und Neuerteilung der Fahrerlaubnis (100–250 Euro). Gesamtkosten: ca. 2.000 bis 5.000 Euro. Details: MPU Kosten 2026.
Team MPU-Base
Die Redaktion von MPU-Base erstellt Inhalte auf Basis aktueller Gesetzgebung, verkehrspsychologischer Fachliteratur und der Begutachtungsleitlinien für Fahreignung (BASt).
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