Wiederbeantragung Fahrerlaubnis – Fristen, MPU & Antrag
Nach dem Entzug der Fahrerlaubnis erhalten Sie den Führerschein nicht automatisch zurück. Sie müssen die Fahrerlaubnis neu beantragen – bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel das Straßenverkehrsamt). Dafür müssen in der Regel erfüllt sein: Ablauf der Sperrfrist (mindestens 6 Monate, oft länger), eine bestandene MPU (positives Gutachten) und die Erfüllung aller weiteren Auflagen der Behörde (z. B. Nachweise, Unterlagen). Die Behörde prüft Ihren Antrag anhand des MPU-Gutachtens und der Akten; bei Fragen zu Fristen und Anträgen kann ein Anwalt für Verkehrsrecht oder eine Beratungsstelle helfen.
Der Artikel erläutert die Voraussetzungen, den Ablauf der Wiederbeantragung und verweist auf Ablauf und Kosten der MPU, MPU Online-Vorbereitung sowie Punktesystem Flensburg bzw. Promillegrenzen. Rechtliche Grundlage: StVG und FeV.
Voraussetzungen für die Wiederbeantragung
Die Fahrerlaubnisbehörde erteilt die Fahrerlaubnis nur wieder, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören in der Regel:
Ablauf der Sperrfrist: Das Gericht oder die Behörde hat eine Mindestsperre festgesetzt – oft mindestens 6 Monate, bei Alkohol oder Drogen häufig 12 Monate oder mehr. Erst nach Ablauf dieser Frist darf die Fahrerlaubnis überhaupt wieder erteilt werden. Eine vorherige Antragstellung ist möglich, die Erteilung erfolgt aber erst nach Fristablauf.
Positives MPU-Gutachten: Wenn eine MPU angeordnet wurde, muss das Gutachten positiv sein. Die Begutachtungsstelle übersendet das Gutachten an die Behörde; Sie reichen es in der Regel nicht selbst ein, sondern die Behörde fordert es an. Ohne bestandene MPU wird die Fahrerlaubnis bei entsprechender Anordnung nicht wieder erteilt.
Weitere Auflagen: Je nach Einzelfall können Nachweise (z. B. Abstinenz, Teilnahme an Beratung), ärztliche Atteste oder andere Unterlagen verlangt werden. Die Behörde teilt Ihnen in der Anordnung oder in einem Bescheid mit, was Sie vorlegen müssen.
Wer unsicher ist, ob alle Voraussetzungen vorliegen, sollte die Behörde oder einen Anwalt für Verkehrsrecht fragen. Zur inhaltlichen Vorbereitung auf die MPU: MPU Online-Vorbereitung und Vorbereitungstipps.
Ablauf – Antrag stellen und Bearbeitung
Den Antrag auf Wiedererteilung stellen Sie schriftlich bei der Fahrerlaubnisbehörde – in der Regel die Stelle, die den Entzug ausgesprochen hat (Straßenverkehrsamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt). Im Antrag geben Sie an, dass Sie die Fahrerlaubnis wiedererlangen möchten, und fügen die geforderten Unterlagen bei (z. B. Personalausweis, Nachweis über abgelaufene Sperrfrist, ggf. Bestätigung der Begutachtungsstelle, dass das Gutachten übermittelt wurde).
Die Behörde prüft, ob die Sperrfrist abgelaufen ist, ob ein positives MPU-Gutachten vorliegt und ob alle Auflagen erfüllt sind. Die Bearbeitungsdauer variiert – oft mehrere Wochen. Wurde alles positiv geprüft, erteilt die Behörde die Fahrerlaubnis wieder; Sie erhalten einen neuen Führerschein. Bei Ablehnung haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen oder Klage zu erheben – hier ist anwaltliche Beratung sinnvoll.
Sperrfrist – mindestens 6 Monate, oft länger
Die Sperrfrist wird im Urteil oder im behördlichen Bescheid festgesetzt. Mindestens 6 Monate sind gesetzlich vorgesehen; bei Alkohol (z. B. 1,6 Promille oder mehr), Drogen oder wiederholten Verstößen sind oft 12 Monate oder mehr die Regel. Während der Sperrfrist wird keine Fahrerlaubnis erteilt – auch nicht bei bestandener MPU.
Die MPU können Sie in der Regel schon vor Ablauf der Sperrfrist ablegen, damit das Gutachten rechtzeitig vorliegt. Details zum Ablauf: Ablauf und Kosten der MPU.
Häufige Fragen
Wann kann ich die Fahrerlaubnis wieder beantragen?
Sobald die Sperrfrist abgelaufen ist und Sie ein positives MPU-Gutachten (falls angeordnet) sowie alle weiteren Auflagen erfüllt haben. Die Sperrfrist beträgt mindestens 6 Monate, oft 12 Monate oder mehr. Den Antrag können Sie vor Fristablauf stellen; die Erteilung erfolgt erst danach.
Brauche ich die MPU für die Wiederbeantragung?
Wenn die Behörde eine MPU angeordnet hat, ja. Ohne positives Gutachten wird die Fahrerlaubnis in diesem Fall nicht wieder erteilt. Die Begutachtungsstelle sendet das Gutachten in der Regel direkt an die Behörde.
Wo stelle ich den Antrag?
Bei der Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt) des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben bzw. die den Entzug ausgesprochen hat. Der Antrag ist schriftlich zu stellen; die Behörde teilt mit, welche Unterlagen erforderlich sind. Die Bearbeitung dauert oft mehrere Wochen.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung oder verkehrspsychologische Begutachtung.
Fazit
Die Wiederbeantragung der Fahrerlaubnis setzt den Ablauf der Sperrfrist, bei Anordnung eine bestandene MPU und die Erfüllung aller Auflagen voraus. Den Antrag stellen Sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde; die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen. Wer sich rechtzeitig auf die MPU vorbereitet, kann die Weichen für eine spätere Wiedererteilung stellen. Bei Ablehnung des Antrags können Widerspruch oder Klage geprüft werden – in solchen Fällen ist anwaltliche Beratung sinnvoll.
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Die Redaktion von MPU-Base erstellt Inhalte auf Basis aktueller Gesetzgebung, verkehrspsychologischer Fachliteratur und der Begutachtungsleitlinien für Fahreignung (BASt).
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