Promillegrenzen und rechtliche Folgen – 0,5 / 1,1 / 1,6
Die Promillegrenzen und die rechtlichen Folgen entscheiden darüber, ob Sie mit Bußgeld, Punkten, Fahrverbot oder Strafverfahren rechnen – und ob die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU anordnet. In Deutschland gelten klare Grenzwerte: Bis 0,5 Promille (Blut) bzw. 0,25 mg/l (Atem) gilt für erfahrene Fahrer in der Regel die Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG; ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor, ab 1,6 Promille wird in der Regel eine MPU für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis verlangt. Bei Wiederholungstaten oder Auffälligkeiten kann die Behörde auch unterhalb von 1,6 Promille eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung anordnen.
Der Artikel erläutert die Grenzen, die Folgen (Bußgeld, Punkte, Entzug, MPU) und verweist auf MPU wegen Alkohol sowie die Wiederbeantragung der Fahrerlaubnis. Zur inhaltlichen Vorbereitung: MPU Online-Vorbereitung.
Welche Promillegrenzen gelten in Deutschland?
Die Grenzwerte sind im Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 24a und im Strafrecht (relativ/absolut fahruntauglich) geregelt.
- Bis 0,5 Promille (Blut) / 0,25 mg/l (Atem): Für Kraftfahrer ab 21 Jahren in der Regel keine Ordnungswidrigkeit – sofern keine Auffälligkeiten (Fahrfehler, Unfall) vorliegen. Bei Auffälligkeiten können bereits ab 0,3 Promille Sanktionen drohen.
- 0,5 bis 1,1 Promille: Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG – Bußgeld, Punkte, ggf. Fahrverbot. Je nach Vorgeschichte Eintragung ins Fahreignungsregister (FAER) und bei Wiederholung oder besonderen Umständen mögliche MPU-Anordnung.
- Ab 1,1 Promille: Straftat (§ 316 StGB). Die Staatsanwaltschaft verfolgt; Führerscheinentzug, Geld- oder Freiheitsstrafe, Eintragung ins Führerscheinregister. Ab hier wird die Sache ernst.
- Ab 1,6 Promille: In der Regel MPU erforderlich für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Der Gesetzgeber geht von erheblicher Alkoholgewöhnung aus – ein Gelegenheitstrinker fährt bei diesem Wert in der Regel nicht mehr. Die Anordnung erfolgt von der Fahrerlaubnisbehörde nach FeV § 13.
Fahranfänger und Fahrer unter 21 unterliegen einer Null-Promille-Grenze; für Radfahrer gilt eine Grenze von 1,6 Promille (darüber Ordnungswidrigkeit, bei Auffälligkeiten auch MPU möglich, vgl. BVerwG). Die genauen Tatbestände und Bußgelder finden Sie im Bußgeldkatalog; maßgeblich sind StVG und FeV.
Folgen: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot, MPU
Bis 1,1 Promille (Ordnungswidrigkeit): Bußgeld je nach Tatbestand und Vorgeschichte (z. B. 500 €, 1.000 €, 1.500 €), 2 Punkte in Flensburg, Fahrverbot oft 1 bis 3 Monate. Bei mehreren Eintragungen oder hohen Werten kann die Behörde eine MPU anordnen – auch unterhalb 1,6 Promille –, wenn sie Zweifel an der Fahreignung hat.
Ab 1,1 Promille (Straftat): Entzug der Fahrerlaubnis, Sperrfrist (mindestens 6 Monate, oft länger), Geld- oder Freiheitsstrafe. Für die Wiedererteilung verlangt die Behörde in der Regel ein positives MPU-Gutachten. Die Gutachter prüfen dann u. a. Abstinenz, Einsicht und Verhaltensänderung; dazu Einsicht und Verhaltensänderung und Ablauf und Kosten der MPU. Wer sich früh mit den Anforderungen auseinandersetzt, kann die Vorbereitung auf die MPU strukturiert angehen – z. B. mit unserer MPU Online-Vorbereitung.
Wann ordnet die Behörde eine MPU an?
Die MPU wird von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet, wenn begründete Zweifel an der Fahreignung bestehen. Typisch: 1,6 Promille oder mehr (Blut) – dann ist die MPU in der Regel Voraussetzung für die Wiedererteilung. Ebenfalls möglich: wiederholte Verstöße im unteren Bereich (z. B. zweimal 0,5 bis 1,1 Promille), Unfälle unter Alkoholeinfluss, alkoholtypische Auffälligkeiten oder Hinweise auf ein Alkoholproblem. Die rechtliche Grundlage ist FeV § 13 (Alkohol).
Wer die MPU nicht besteht oder die Frist verpasst, erhält die Fahrerlaubnis nicht zurück. Wer sie besteht und alle Auflagen erfüllt, kann die Fahrerlaubnis neu beantragen – siehe Wiederbeantragung der Fahrerlaubnis.
Häufige Fragen
Ab wann ist Alkohol am Steuer eine Straftat?
Ab 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration liegt in der Regel eine Straftat nach § 316 StGB vor (Trunkenheit im Verkehr). Unterhalb davon gilt § 24a StVG (Ordnungswidrigkeit).
Ab wann wird eine MPU angeordnet?
In der Regel ab 1,6 Promille für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Die Behörde kann eine MPU auch bei niedrigeren Werten anordnen – z. B. bei Wiederholungstaten, Unfällen oder Hinweisen auf Alkoholprobleme (FeV § 13).
Was passiert bei 0,5 Promille?
Zwischen 0,5 und 1,1 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG vor: Bußgeld, Punkte, ggf. Fahrverbot. Ohne Auffälligkeiten wird unter 0,5 Promille (bei Fahrern ab 21) in der Regel nicht eingeschritten; bei Auffälligkeiten können bereits ab 0,3 Promille Sanktionen folgen.
Kann ich unter 1,6 Promille eine MPU bekommen?
Ja. Die Behörde kann eine MPU auch bei niedrigeren Werten anordnen – z. B. bei wiederholten Verstößen (zweimal Alkohol am Steuer), Unfällen unter Alkoholeinfluss oder Hinweisen auf ein Alkoholproblem (FeV § 13).
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung oder verkehrspsychologische Begutachtung.
Fazit
Promillegrenzen und rechtliche Folgen sind klar gestaffelt: 0,5 / 1,1 / 1,6 Promille markieren die Schwellen von Ordnungswidrigkeit, Straftat und in der Regel MPU-Pflicht. Wer betroffen ist, sollte Fristen und Auflagen der Behörde ernst nehmen und sich auf eine mögliche MPU sachlich vorbereiten.
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